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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1992 - 18 E 955/92 .A   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1992 - 18 E 955/92 .A (https://dejure.org/1992,8785)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.10.1992 - 18 E 955/92 .A (https://dejure.org/1992,8785)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Oktober 1992 - 18 E 955/92 .A (https://dejure.org/1992,8785)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfolgungsunabhängige Abschiebungshindernisse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.04.1992 - 2 BvR 1837/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1992 - 18 E 955/92
    Trotz des Beschlusses der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 - hält der Senat an seiner Auffassung fest, daß im Rahmen des § 53 AuslG/1990 nur verfolgungsunabhängige Abschiebungshindernisse zu berücksichtigen sind.
  • VG Düsseldorf, 10.03.2003 - 9 K 1430/00

    Voraussetzungen des Anspruchs iranischer Staatsangehöriger auf Anerkennung als

    Denn ungeachtet der Frage, ob im Rahmen der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG sowohl verfolgungsunabhängige als auch verfolgungsabhängige, d.h. im Rahmen des Art. 16 a Abs. 1 GG bzw. § 51 Abs. 1 AuslG bereits berücksichtigte bzw. zu berücksichtigende Umstände, eine Rolle spielen können, vgl. OVG NW, Beschluss vom 9. Oktober 1992 - 18 E 955/92.A - BVerfG, Beschluss vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass es - wie oben näher ausgeführt - an einem glaubhaften oder verfolgungsrelevanten Vortrag der Kläger fehlt und diese damit auch nicht glaubhaft dargelegt haben, dass ihnen die in § 53 AuslG genannten Gefahren bei einer Abschiebung in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen.
  • VG Düsseldorf, 10.03.2003 - 9 K 2233/00

    Iran, Ehebruch, Außerehelicher Geschlechtsverkehr, Strafverfolgung, Todesurteil,

    Ungeachtet der Frage, ob im Rahmen der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG sowohl verfolgungsunabhängige als auch verfolgungsabhängige, d.h. im Rahmen des Art. 16 a Abs. 1 GG bzw. § 51 Abs. 1 AuslG bereits berücksichtigte bzw. zu berücksichtigende Umstände, eine Rolle spielen können, vgl. OVG NW, Beschluss vom 9. Oktober 1992 - 18 E 955/92.A - BVerfG, Beschluss vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass es - wie oben näher ausgeführt - an einem glaubhaften oder verfolgungsrelevanten Vortrag des Klägers fehlt und dieser damit auch nicht glaubhaft dargelegt hat.
  • VG Düsseldorf, 25.05.2004 - 2 K 2/02

    Ausgestaltung des Asylanspruchs eines iranischen Staatsangehörigen muslimischen

    Denn ungeachtet der Frage, ob im Rahmen der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG sowohl verfolgungsunabhängige als auch verfolgungsabhängige, d.h. im Rahmen des Art. 16 a Abs. 1 GG bzw. § 51 Abs. 1 AuslG bereits berücksichtigte bzw. zu berücksichtigende Umstände, eine Rolle spielen können, vgl. OVG NW, Beschluss vom 9. Oktober 1992 - 18 E 955/92.A - BVerfG, Beschluss vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass es - wie oben näher ausgeführt - an einem glaubhaften und verfolgungsrelevanten Vortrag des Klägers fehlt und er damit auch nicht glaubhaft dargelegt hat, dass ihm die in § 53 AuslG genannten Gefahren bei einer Abschiebung in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen.
  • VG Düsseldorf, 07.04.2003 - 9 K 3349/00

    Anspruch auf Annerkennung als Asylberechtigter bei Einreise auf dem Luftweg ;

    Denn ungeachtet der Frage, ob im Rahmen der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG sowohl verfolgungsunabhängige als auch verfolgungsabhängige, d.h. im Rahmen des Art. 16 a Abs. 1 GG bzw. § 51 Abs. 1 AuslG bereits berücksichtigte bzw. zu berücksichtigende Umstände, eine Rolle spielen können, vgl. OVG NW, Beschluss vom 9. Oktober 1992 - 18 E 955/92.A - BVerfG, Beschluss vom 3. April 1992 - 2 BvR 1837/91 -, scheitert ein solcher Anspruch bereits daran, dass es - wie oben näher ausgeführt - an einem glaubhaften oder verfolgungsrelevanten Vortrag des Klägers fehlt und er damit auch nicht glaubhaft dargelegt hat, dass ihm die in § 53 AuslG genannten Gefahren bei einer Abschiebung in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1999 - 18 A 1765/94

    Aufenthaltsgenehmigung; Begründeter Einzelfall; Paßlosigkeit;

    vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. November 1991 - 18 B 2656/91 -, und vom 9. Oktober 1992 - 18 E 955/92.A - vom 11. November 1992 - 18 B 4249/92 -, vom 22. Februar 1994 - 18 B 1127/93 - vom 3. Februar 1992 - 18 A 251/92.A - und Urteil vom 24. Februar 1992 - 18 A 1262/91.A -, NWVBl. 1992, 294 und NVwZ 1992, 1114.
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